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   VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06   

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https://dejure.org/2007,52864
VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06 (https://dejure.org/2007,52864)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 A 104.06 (https://dejure.org/2007,52864)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 A 104.06 (https://dejure.org/2007,52864)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 06.04.2005 - 7 A 262.03
    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06
    Hiergegen suchte der Kläger gerichtlichen Rechtsschutz; die zugrunde liegenden Bescheide hob das Verwaltungsgericht Berlin mit dem Urteil vom 6. April 2005 (VG 7 A 262.03) auf.

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass nach dem Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. April 2005 - VG 7 A 262.03 - die Stichprobe nicht aus einer im Gesetz nicht vorgesehen Auswahl der Grundgesamtheit gezogen werden dürfe, hat der Beklagte klargestellt, dass die hier maßgebliche Ziehung den Maßgaben des zitierten Urteils entsprach, weil sie aus der Grundgesamtheit der Unternehmen nach § 3 Abs. 1 DlKonjStatG erfolgte.

    Denn die Auskunftserteilung hat er durch das erfolgreiche Klageverfahren VG 7 A 262.03 abgewendet, so dass sich die Frage nach einem Entlastungsbedürfnis insoweit nicht stellt.

  • BVerwG, 15.11.1989 - 1 B 136.89

    Statistik im Produzierenden Gewerbe - Statistische Erhebung mit so genannter

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06
    Wer von diesen "potentiell Betroffenen" tatsächlich herangezogen wird, hat Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz bis zur Höchstgrenze von 7, 5 % in das pflichtgemäße Ermessen der Behörde gestellt; diese ist mithin befugt, Auswahlgrundsätze hierfür zu entwickeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1989 - 1 B 136/89 -, Juris Rn 3).
  • VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 64.06

    Wiederholte Heranziehung zu Auskünften für eine Dienstleistungsstatistik

    Auszug aus VG Berlin, 14.02.2007 - 2 A 104.06
    Letztlich begegnet die Heranziehung des Klägers für 5 Quartale aufgrund nur einer Auswahlentscheidung in jenem mathematisch-statistischen Verfahren keinen durchgreifenden Bedenken (so genannte Stichprobenfortschreibung; vgl. zu der ähnlichen Problematik bei § 1 Abs. 2 DlStatG Urteil der Kammer vom 14. Februar 2007 -2 A 64.06 - mwN).
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